Meierhof’s Blick von den Alpen

Glückliche Kühe auf saftigen Weiden

Post von Rechtsanwalt Gerhard Strauch 01.12.2007

Vor einigen Wochen habe ich der interessierten Bergöffentlichkeit davon erzählt, dass der ehemalige Präsident des Verwaltungsgerichtes Kassel, Johannes Remmel, einen Strafbefehl über neun Monate auf Bewährung wegen des Besitzes von Kinderpornografie akzeptiert hat. In dem Bericht bei Focus Online, wo mit Bild darüber berichtet wird, ist außerdem von 4800 Euro Geldstrafe an den deutschen Kinderschutzbund die Rede. In Anbetracht dessen, dass da außerdem steht, Johannes Remmel sei mit 1010 kinderpornografischen Bilddateien und zwei Videos auf seinem Computer erwischt worden, die Mädchen und Jungen unter 14 Jahren bei sexuellen Handlungen mit anderen Kindern, Erwachsenen oder an sich selbst zeigen würden, ist der Herr Nun-Ex-Gerichtspräsident aus der Sache wirklich gut rausgekommen. Eine Geschichte, die die Bergvölker dieser Welt interessiert, ist das aber erst geworden, nachdem Johannes Remmel über seinen Anwalt Gerhard Strauch deutsche Webseiten zensieren ließ, die über die Straftat des Gerichtspräsidenten berichten. Gerhard Strauch hat nun auch hier im Meierhof-Blog mal vorbeigeschaut und mir eine lustige E-Mail geschrieben:

rae-strauch@t-online.de to Helmut

Mein Mandant für Herrn Dr. Johannes Remmel

Ihre Internetveröffentlichung unter meierhof.blogspot.com

„Meierhof’s Blick von den Alpen“, Sonntag, 9.9.2007 „Ex-Gerichtspräsident Dr. Johannes Remmel mag wohl nicht mehr“ nebst sämtlichen hierzu wiedergegebenen Texten und Kommentaren, endend mit „meine Kuh meint, da braucht sich niemand wundern, wenn Künstler in Deutschland, wie die Musiker der Band Slime gehässige Texte zur Gerechtigkeit der deutschen Justiz schreiben“.

Sehr geehrter Herr Meierhof,

in obiger Sache zeigen wir das Mandat für Herrn Dr. Remmel an. Wie wir Ihrem Text im Internet entnehmen, sind Sie ja bereits gut informiert über die Rechtslage.

Wir fordern Sie infolge dessen auf,

die vorgenannten Texte, beinhaltend eine identifizierende Berichterstattung aus dem Internet herauszunehmen, hilfsweise in Bezug auf unseren Mandanten eine vollständige Anonymisierung herzustellen und künftig jede identifizierende Berichterstattung zu unterlassen.

Die von Ihnen erfolgte sog. identifizierende Berichterstattung, also unter Nennung des vollen Namens (oder Abkürzung) unserer Mandantschaft, ist rechtlich unzulässig, da diese erheblich das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt. Nur bei schweren Straftaten ist zum Zeitpunkt der Verurteilung eine identifizierende Berichterstattung zulässig (BVerfG Urteil v. 5.6.1973 NJW 1973, 1226, 1229/1230). Gegen unseren Mandanten wurde am 09.01.2007 ein Strafbefehl erlassen, so dass eine schwere Straftat nicht vorliegt, unabhängig von einer persönlichen Bewertung Ihrerseits.

Nach einer Verurteilung, insbesondere ab einem Ablauf eines halben Jahres (OLG Hamburg Urteil v. 10.2.1994 NJW ? RR 1994, 1439, 1441), ist eine identifizierende Berichterstattung generell unzulässig. Das Resozialisierungsinteresse des Betroffenen ist vorrangig (BVerfG Urteil v. 5.6.1973 NJW 1973, 1226, 1230; Erman, BGB, Anh § 12 Rn. 178, 218, 223). Vorliegend gilt dies umso mehr, da mit einer identifizierenden Berichterstattung eine Stigmatisierung, soziale Ausgrenzung sowie Prangerwirkung verbunden ist (BGH Urteil v. 21.11.2005 VI ZR 259/05 Rn. 13; Erman, BGB, Anh § 12 Rn. 214).

Wir sehen einer entsprechenden Veranlassung und Abgabe einer Erklärung, in der Sie bestätigen

a. sämtliche Artikel mit identifizierender Berichterstattung und Bildveröffentlichungen unverzüglich aus dem Internet zu nehmen, zumindest aber diese zu anonymisieren,

b. künftig jegliche identifizierende Berichterstattung sowie Veröffentlichung von Bildmaterial zu unterlassen,

bis zum 25.11.2007 entgegen.

Wir fordern Sie des Weiteren im Rahmen vorgenannter Frist auf, nachfolgenden, auch in Bezug auf unseren Mandanten beleidigenden und verleumderischen Text aus dem Internet herauszunehmen:

„Wer keine Begabung hat, studiert Jura. Jura ist das Fach für Gewohnheitsbetrüger, die Tricks lernen wollen, wie sie anderen die Ohren abschneiden können, ohne dafür bestraft zu werden. Dieser Sachverhalt ist an der Marburger Uni täglich tausendfach zu beobachten. Es mag Ausnahmen geben. Doch die sind selten.“

Hochachtungsvoll

Gerhard Strauch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Da wär meiner Kuh fast die Milch sauer geworden, so musste sie lachen. Meine Kuh war so frei und hat dem Herrn Rechtsanwalt Gerhard Strauch aus Wiesbaden nun eine Antwort geschrieben:

Betreff: Dein lustiger Leserbrief an Meierhof
Lieber Gerhard,

vielen Dank für deinen lustigen Leserbrief. Dein Humor ist wirklich umwerfend. Damit die interessierte Bergöffentlichkeit auch was zu lachen hat, habe ich deinen Leserbrief gern in den Meierhof-Blogs veröffentlicht. Was irgendwelche komischen deutschen Gerichte irgendwann mal zur Zensur des Internets entschieden haben, ist genauso unterhaltsam wie es die Abmahnungen von drittklassigen deutschen Juristen sind.

Gern füge ich dem ursprünglichen Bericht in den Meierhof-Blogs auch ein Bild von dir und Johannes Remmel bei. Kannst Du vielleicht mit einem hübschen Bild aushelfen?

Wenn der Herr Dr. Remmel sich durch das Wort „Gewohnheitsbetrüger“ persönlich angesprochen fühlt, dann verstehe ich gut, warum er sich in Marburg so wohl fühlt. Als Vorsitzender des kirchlichen Arbeitsgerichtes im Bistum Fulda macht er sich da genauso gut wie du als Anwalt von hessischen Kriegsdienstverweigerern.

Mit Vergnügen sehe ich unserer weiteren Korrespondenz entgegen und verbleibe

mit einem herzlichen Muh
Die Kuh vom Meierhof

Dann bin ich mal neugierig, ob Gerhard Strauch nun ein Foto zur Bebilderung der Beiträge in den Meierhof-Blogs unter meierhof.blogspot.com, meierhof.wordpress.com und meierhof.blogsome.com schickt. Aber natürlich wäre das auch nett, wenn sich ein anderer Leser finden würde, der mal ein Bild von Johannes Remmel oder Gerhard Strauch rüberschickt.

 

Staatsanwalt Philipp Zmyj-Köbel als Datenschützer 23.02.2007

Filed under: Datenschutz,Hessen,Justiz,Polizei — meierhof @ 5:42 pm

Den Kühen hier ist der Datenschutz ziemlich egal, weil ohnehin eine Kuh wie die andere aussieht und sie deshalb nie gefunden wird. Vermutlich ist das auch der Grund dafür, dass Kühe nur selten ein Impressum auf der Webseite haben. In Deutschland hingegen ist der Datenschutz etwas ganz wichtiges. Jeder, der da eine Webseite betreibt, der muss im Impressum angeben, unter welcher Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse er belästigt werden möchte. Damit es nicht zu Belästigungen kommt, haben die Betreiber von Webseiten in Deutschland strenge Regeln zum Datenschutz einzuhalten.

Keinesfalls darf in Deutschland beispielsweise öffentlich belegt werden, wenn ein Krimineller kriminell ist, denn das wäre ein Verstoß gegen den Datenschutz und würde den Kriminellen in seiner beruflichen Freiheit einschränken. Damit die strengen Regeln auch eingehalten werden, gibt es in Deutschland Datenschützer. Für die leichten Fälle von Verstößen gegen den Datenschutz gibt es Datenschutzbeauftragte, die zwar schimpfen dürfen wie ein Rohrspatz, aber sonst nichts zu sagen haben. Als beispielsweise die Polizei Südhessen ein Jahr lang Einsatzprotokolle mit Daten wie Vorstrafen von in Verkehrskontrollen überprüften Personen ins Internet stellte, da war das egal, weil da ohnehin fast nur Ausländer betroffen waren.

Für die schweren Fälle von Datenschutzproblemen gibt es dann im deutschen Bundesland Hessen auch noch Datenschützer, die es ernst meinen. Im Raum Marburg bespielsweise, da haben Datenschützer in der Justiz dafür gesorgt, dass Christoph Aschenbach, der Dirigent der „Roßdorfer Musikanten“, von seiner unrühmlichen Vergangenheit als Gründer der Burschenschaft Berger 88 befreit wurde.

In jüngerer Zeit hat sich Staatsanwalt Philipp Zmyj-Köbel, der gleichzeitig Sprecher der CDU Schwalmstadt-Treysa ist, als ganz besonders engagierter Datenschützer hervorgetan. Besonderen Eifer zeigt Staatsanwalt Philipp Zmyj-Köbel darin, die Daten des anlässlich einer Einbruchsserie in Amöneburg von der Marburger Justiz stets mehr als zuvorkommend behandelten Polizistensohnes Frank Ludwig zu schützen.

Anlässlich der Veröffentlichung eines Schnipsels von einem Bundeszentralregisterauszug des 1976 geborenen Frank Ludwig, aus dem hervorgeht, dass bei ihm im Jahre 1993 von der Verfolgung eines Tatvorwurfes „Trunkenheit im Straßenverkehr“ abgesehen wurde, hat der datenschützende Staatsanwalt Philipp Zmyj-Köbel sogar von sich aus Ermittlungen aufgenommen und dann das Opfer nachträglich den Antrag auf Strafverfolgung abzeichnen lassen.

Um der Dringlichkeit des Datenschutzes Nachdruck zu verleihen, wurden die Computer desjenigen, der den Registerauszug veröffentlicht hatte und das nie geleugnet hatte, mit Hilfe eines Durchsuchungsbeschlusses vom Kirchhainer Kuh-Richter Eckhard Laudi beschlagnahmt. Damit der Deliquent versteht, wie wichtig der Datenschutz bei Fehlverhalten von Polizistensöhnen ist, hat die Polizei auch gleich eine schmerzhafte erkennungsdienstliche Behandlung beim Deliquenten vorgenommen.

Nachdem sich nun zeigt, dass die Hausdurchsuchung nicht zu rechtfertigen ist, bemüht sich der datenschützende Staatsanwalt Philipp Zmyj-Köbel nun aktiv darum, weitere Opfer von Datenschutzverletzungen von Ulrich Brosa zu finden. So hat Staatsanwalt Philipp Zmyj-Köbel zwischenzeitlich den Justizritiker Rainer Hoffmann angeschrieben und ihn angefleht, eine Strafanzeige gegen Ulrich Brosa wegen der Veröffentlichung von Teilen seiner Ermittlungsakte zu stellen.

Das Engagement des datenschützenden Staatsanwaltes ist dennoch nicht belohnt worden. Rainer Hoffmann denkt jedoch gar nicht daran, dem Missbrauch des Datenschutzes durch Justizangehörigen wie Staatsanwalt Philipp Zmyj-Köbel durch das Stellen einer Strafanzeige in die Hände zu spielen, sondern hat die flehentliche Bitte des engagierten Staatsanwaltes an Ulrich Brosa weitergeleitet.

Zu allem Überfluss sieht sich auch noch sein Chef, der Leitende Oberstaatsanwalt Arndt Peter Köppen, mit Fragen von der HU Marburg konfrontiert. Es wird dem wackeren Datenschützer Philipp Zmyj-Köbel sicher nicht einfach fallen, zu begründen, dass sein Schreiben an Rainer Hoffmann nur der Sorge um die Einhaltung des Datenschutzes geschuldet ware und nicht etwa zum Ziel hatte, dem Justizkritiker Ulrich Brosa irgendwie eins auszuwischen.

Fein, dass es auch in Deutschland noch Leute gibt, die sich für den Datenschutz engagieren und Autoren, die ein ordentliches Impressum auf der Seite haben, sogar unter großen persönlichen Opfern dazu bringen, Menschen beim Datenschutz nicht wie Kühe zu behandeln.