Meierhof’s Blick von den Alpen

Glückliche Kühe auf saftigen Weiden

Christoph Bruder in der Rolle als Rumpelstilzchen von Augsburg 01.08.2007

Auf das Bergecho zu DB2CBA von Funktechnik24 i.I. ist schon wieder ein Leserbrief gekommen. So auf den ersten Blick meinte meine Kuh, dass Rumpelstilzchen persönlich den Leserbrief geschrieben hätte. Aber nein, der Leserbrief ist gar nicht von Rumpelstilzchen, sondern schon wieder von Christoph Bruder aus Augsburg, der gerade mit Funktechnik24 eine 49.782,53 Euro schwere Insolvenz hingelegt hat und nun offenbar Rumpelstilzchen spielen möchte:

Betreff: Unterlassungsaufforderung!

Sehr geehrter Herr Meierhof,

gegen Ihre heutige Mail muss ausdrücklich widersprochen werden, genauso wie der weiterhin durch Sie erfolgenden Veröffentlichung von Themen über meine Person und/oder Firmen. Dies untersage ich Ihnen hiermit nochmals ausdrücklich unter Androhung aller rechtlich möglichen Schritte!

Mit der Veröffentlichung von nur an Sie privat bestimmten vertraulichen Schreiben, die auch noch so extra gekennzeichnet sind, verstoßen Sie eindeutig gegen das Brief- und Telekommunikationsgeheimnis, den Datenschutz und die Vertraulichkeit des Wortes und Sie machen sich somit STRAFBAR!

Daher werde ich nun umgehend Strafanzeige gegen Sie erstatten, es seidenn, Sie nehmen die Beiträge bis heute Abend 20 Uhr aus dem Netz und unterlassen dies in Zukunft.

Hier die Paragraphen für Sie, die sie offenbar nicht kennen:

Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 – 358)
15. Abschnitt – Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (§§ 201 – 210)
§ 201
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.

Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

Brief- und Telekommunikatiosngeheimnis:

http://www.rechtsprobleme.at/doks/diss-exkurs.html

Offenbar wissen Sie nicht, dass das unerlaubte Veröffentlichen von e-Mails verboten ist, siehe auch hier:

http://www.e-recht24.de/news/sonstige/359.html

Zudem machen Sie sich mit Ihrer Schmähkritik über meine Person auch hinsichtlich Übler Nachrede, Verleumdung, Rufmord, etc. strafbar, wie es scheint.

Demnach wäre es absolut in IHREM Interesse, meiner Forderung nachzukommen und umgehend Folge zu leisten.

Einer Veröffentlichung meiner e-Mails wird nochmals ausdrücklich widersprochen und ich werde Sie im Vergehensfall vollständig Schadensersatzpflichtig machen und zudem mir weitere rechtliche Konsequenzen, bis hin gehend zu Unterlassungsklagen, ausdrücklich vorbehalten!

Zudem ist es nicht zulässig, Veröffentlichungen von Insolvenzbekanntmachungen.de auf eigenen Seiten zu veröffentlichen, oder weiter zu verbreiten.

Meine Kuh hat Christoph Bruder mit einem Zitat aus dem Märchen Rumpelstilzen geantwortet:

»Heute back ich, morgen brau ich,
übermorgen hol ich der Königin ihr Kind;
ach, wie gut ist daß niemand weiß
daß ich Rumpelstilzchen heiß!«

Es ist schon erstaunlich, wie brandaktuell auch heute noch die Märchen der Gebrüder Grimm sind. Bleibt bloß zu hoffen, dass sich nun niemand vor Wut selbst mitten entzwei reißt.

 

Bergecho zu DB2CBA von Funktechnik24 i.I. 31.07.2007

Rückkopplungen bereiten Funktechnikern viel Freude, weil die Beherrschung eingeschwungener Kreise das A und O der Funktechnik ist. Ein ganz besonderer Spezialist für Rückkopplungen scheint der auch als DB2CBA bekannte Christoph Bruder aus Augsburg zu sein, dessen lustiger deutscher Webshop Funktechnik24 derzeit im Impressum der Webseite den Zusatz i.I. trägt, was traurigerweise wohl soviel wie in Insolvenz heißen soll:

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Amtsgericht Augsburg: Geschäftszeichen: 4 IN 705/06 vom 26.06.2007

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Christoph Bruder, Kohlergasse 10, 86152 Augsburg findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind 0,00 € Verteilungsmasse, zu
berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 49.782,53 €. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Augsburg -Insolvenzgericht-, Geschäftszeichen: 4 IN 705/06 niedergelegt.

Andree Wernicke,
Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter
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Wenn ein Geschäft in Insolvenz geht, dann steht dahinter menschliches Leid. Funktechnik24 i.I. macht Menschen, die viel Geld im voraus gezahlt haben und wegen der Insolvenz nichts mehr dafür bekommen, sicherlich traurig. Das ist bedauerlich, aber das soll kommt schon mal vor, dass jemand aus welchen Gründen auch immer in Insolvenz gehen muss.

Dass aber nun jemand wie Christoph Bruder aus Augsburg hingeht und diesen traurigen Menschen mit rechtlichen Schritten droht, nur weil die über ihr Leid öffentlich berichten, das findet meine Kuh wirklich ärgerlich. Mein Kuh kennt sich mit Rückkopplungen nicht so gut wie Christoph Bruder aus. Dafür kennt meine Kuh sich prima mit Bergecho aus.

Meine Kuh meint, DB2CBA wird sich bestimmt über ein Bergecho für Funktechnik24 i.I. freuen. Hier ist ein Auszug aus einer der typischen E-Mails, mit denen Christoph Bruder sich in den letzten Tagen bei seinen Mitmenschen in Deutschland beliebt gemacht hat:

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wie Sie sehen, bewegen Sie sich offenbar doch nicht auf so rechtlich einwandfreiem Boden wie Sie vielleicht selbst glauben. Dies beweist die Tatsache dass gegen Sie eine Unterlassungsaufforderung rechtswirksam erging, in einer Sache wo es um ähnliche Dinge geht, wie es bei Ihnen um meine Person und Firma geht.

Um einer weiteren Abmahnung und die selben rechtlichen Konsequenzen zu entgehen, fordere ich Sie hiermit im Guten auf, bis spätestens diese Woche Freitag, 27.07.2007 20 Uhr, sämtliche Threads und Einschriebe in Ihrem Forum betreffend meine Person und Firmen vollständig und unwideruflich zu entfernen

Sollten Sie dem bis dahin nicht nachkommen, werde ich umgehend ähnlich wirksame rechtliche Schritte gegen Sie unternehmen.

Im Übrigen behalte ich mir auch vor, Sie in vollstem Umfang für Ihr Handeln schadensersatzpflichtig zu machen. Es ist mehr als deutlich, dass Sie Schmähkritik, Lügen, Beleidung, Rufmord und sonstiger Diffamierung einen Boden geben und ermöglichen dies. Dennoch befinden Sie sich als Forenbetreiber in gewisser rechtlicher
Verantwortung.

Dies hat jedoch nichts mit Pressefreiheit, Journalistischer Tätigkeit oder Meinungsfreiheit zu tun, sondern ist laut meinen Anwälten in jedem Fall voll justitiabel.

Demnach wäre es stark in Ihrem Interesse meiner gut gemeinten Aufforderung, die ich nicht geben müsste – nach zu kommen und die Sache ein für alle Mal aus der Welt zu schaffen.

Ebenso fordere ich Sie auf, in Zukunft keinerlei Äußerungen über meine Person oder Firmen zu treffen, bzw. dafür keinen Nährboden mehr zu geben, sprich dies nicht zu unterstützen, wenn es andere tun, auf Ihren Seiten und im Internet wo sie beteiligt sind, z.B.Usenet.

Ich bin jedoch zu keinerlei Diskussion bereit.

Ebenso untersage ich Ihnen schon jetzt jedes weitere Wort über meine Person oder Firmen und fordere Sie zur Verschwiegenheit auch über diesen Vorgang auf.

Ich hoffe auf Ihre Vernunft.

Danke für Ihr Verständnis.

Christoph Bruder – Fa. Funktechnik24 u.a.
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Erfreulich ist, dass Christoph Bruder zu keinerlei Diskussionen bereit ist. So können sich kommunikative Menschen weltweit ganz verschwiegen über das Leid, dass sie durch die 49.782,53 Euro schwere Insolvenz von Christoph Bruder aus Augsburg erfahren haben, unterhalten und sich dabei fast ganz sicher sein, dass DB2CBA nicht ungefragt dumm dazwischenquaken oder gar obendrein noch mit Anwälten drohen wird.

Meine Kuh meint, dass Christoph Bruder ein wirklich sympatischer Mensch ist und sich für die kostenlose Reklame für Funktechnik24 i.I. durch dieses Bergecho sicher artig bedanken wird, anstatt sich zu zanken oder sinnlos mit deutschen Anwälten zu drohen.