Meierhof’s Blick von den Alpen

Glückliche Kühe auf saftigen Weiden

Post von Rechtsanwalt Gerhard Strauch 01.12.2007

Vor einigen Wochen habe ich der interessierten Bergöffentlichkeit davon erzählt, dass der ehemalige Präsident des Verwaltungsgerichtes Kassel, Johannes Remmel, einen Strafbefehl über neun Monate auf Bewährung wegen des Besitzes von Kinderpornografie akzeptiert hat. In dem Bericht bei Focus Online, wo mit Bild darüber berichtet wird, ist außerdem von 4800 Euro Geldstrafe an den deutschen Kinderschutzbund die Rede. In Anbetracht dessen, dass da außerdem steht, Johannes Remmel sei mit 1010 kinderpornografischen Bilddateien und zwei Videos auf seinem Computer erwischt worden, die Mädchen und Jungen unter 14 Jahren bei sexuellen Handlungen mit anderen Kindern, Erwachsenen oder an sich selbst zeigen würden, ist der Herr Nun-Ex-Gerichtspräsident aus der Sache wirklich gut rausgekommen. Eine Geschichte, die die Bergvölker dieser Welt interessiert, ist das aber erst geworden, nachdem Johannes Remmel über seinen Anwalt Gerhard Strauch deutsche Webseiten zensieren ließ, die über die Straftat des Gerichtspräsidenten berichten. Gerhard Strauch hat nun auch hier im Meierhof-Blog mal vorbeigeschaut und mir eine lustige E-Mail geschrieben:

rae-strauch@t-online.de to Helmut

Mein Mandant für Herrn Dr. Johannes Remmel

Ihre Internetveröffentlichung unter meierhof.blogspot.com

„Meierhof’s Blick von den Alpen“, Sonntag, 9.9.2007 „Ex-Gerichtspräsident Dr. Johannes Remmel mag wohl nicht mehr“ nebst sämtlichen hierzu wiedergegebenen Texten und Kommentaren, endend mit „meine Kuh meint, da braucht sich niemand wundern, wenn Künstler in Deutschland, wie die Musiker der Band Slime gehässige Texte zur Gerechtigkeit der deutschen Justiz schreiben“.

Sehr geehrter Herr Meierhof,

in obiger Sache zeigen wir das Mandat für Herrn Dr. Remmel an. Wie wir Ihrem Text im Internet entnehmen, sind Sie ja bereits gut informiert über die Rechtslage.

Wir fordern Sie infolge dessen auf,

die vorgenannten Texte, beinhaltend eine identifizierende Berichterstattung aus dem Internet herauszunehmen, hilfsweise in Bezug auf unseren Mandanten eine vollständige Anonymisierung herzustellen und künftig jede identifizierende Berichterstattung zu unterlassen.

Die von Ihnen erfolgte sog. identifizierende Berichterstattung, also unter Nennung des vollen Namens (oder Abkürzung) unserer Mandantschaft, ist rechtlich unzulässig, da diese erheblich das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt. Nur bei schweren Straftaten ist zum Zeitpunkt der Verurteilung eine identifizierende Berichterstattung zulässig (BVerfG Urteil v. 5.6.1973 NJW 1973, 1226, 1229/1230). Gegen unseren Mandanten wurde am 09.01.2007 ein Strafbefehl erlassen, so dass eine schwere Straftat nicht vorliegt, unabhängig von einer persönlichen Bewertung Ihrerseits.

Nach einer Verurteilung, insbesondere ab einem Ablauf eines halben Jahres (OLG Hamburg Urteil v. 10.2.1994 NJW ? RR 1994, 1439, 1441), ist eine identifizierende Berichterstattung generell unzulässig. Das Resozialisierungsinteresse des Betroffenen ist vorrangig (BVerfG Urteil v. 5.6.1973 NJW 1973, 1226, 1230; Erman, BGB, Anh § 12 Rn. 178, 218, 223). Vorliegend gilt dies umso mehr, da mit einer identifizierenden Berichterstattung eine Stigmatisierung, soziale Ausgrenzung sowie Prangerwirkung verbunden ist (BGH Urteil v. 21.11.2005 VI ZR 259/05 Rn. 13; Erman, BGB, Anh § 12 Rn. 214).

Wir sehen einer entsprechenden Veranlassung und Abgabe einer Erklärung, in der Sie bestätigen

a. sämtliche Artikel mit identifizierender Berichterstattung und Bildveröffentlichungen unverzüglich aus dem Internet zu nehmen, zumindest aber diese zu anonymisieren,

b. künftig jegliche identifizierende Berichterstattung sowie Veröffentlichung von Bildmaterial zu unterlassen,

bis zum 25.11.2007 entgegen.

Wir fordern Sie des Weiteren im Rahmen vorgenannter Frist auf, nachfolgenden, auch in Bezug auf unseren Mandanten beleidigenden und verleumderischen Text aus dem Internet herauszunehmen:

„Wer keine Begabung hat, studiert Jura. Jura ist das Fach für Gewohnheitsbetrüger, die Tricks lernen wollen, wie sie anderen die Ohren abschneiden können, ohne dafür bestraft zu werden. Dieser Sachverhalt ist an der Marburger Uni täglich tausendfach zu beobachten. Es mag Ausnahmen geben. Doch die sind selten.“

Hochachtungsvoll

Gerhard Strauch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Da wär meiner Kuh fast die Milch sauer geworden, so musste sie lachen. Meine Kuh war so frei und hat dem Herrn Rechtsanwalt Gerhard Strauch aus Wiesbaden nun eine Antwort geschrieben:

Betreff: Dein lustiger Leserbrief an Meierhof
Lieber Gerhard,

vielen Dank für deinen lustigen Leserbrief. Dein Humor ist wirklich umwerfend. Damit die interessierte Bergöffentlichkeit auch was zu lachen hat, habe ich deinen Leserbrief gern in den Meierhof-Blogs veröffentlicht. Was irgendwelche komischen deutschen Gerichte irgendwann mal zur Zensur des Internets entschieden haben, ist genauso unterhaltsam wie es die Abmahnungen von drittklassigen deutschen Juristen sind.

Gern füge ich dem ursprünglichen Bericht in den Meierhof-Blogs auch ein Bild von dir und Johannes Remmel bei. Kannst Du vielleicht mit einem hübschen Bild aushelfen?

Wenn der Herr Dr. Remmel sich durch das Wort „Gewohnheitsbetrüger“ persönlich angesprochen fühlt, dann verstehe ich gut, warum er sich in Marburg so wohl fühlt. Als Vorsitzender des kirchlichen Arbeitsgerichtes im Bistum Fulda macht er sich da genauso gut wie du als Anwalt von hessischen Kriegsdienstverweigerern.

Mit Vergnügen sehe ich unserer weiteren Korrespondenz entgegen und verbleibe

mit einem herzlichen Muh
Die Kuh vom Meierhof

Dann bin ich mal neugierig, ob Gerhard Strauch nun ein Foto zur Bebilderung der Beiträge in den Meierhof-Blogs unter meierhof.blogspot.com, meierhof.wordpress.com und meierhof.blogsome.com schickt. Aber natürlich wäre das auch nett, wenn sich ein anderer Leser finden würde, der mal ein Bild von Johannes Remmel oder Gerhard Strauch rüberschickt.

 

Bergecho zu DB2CBA von Funktechnik24 i.I. 31.07.2007

Rückkopplungen bereiten Funktechnikern viel Freude, weil die Beherrschung eingeschwungener Kreise das A und O der Funktechnik ist. Ein ganz besonderer Spezialist für Rückkopplungen scheint der auch als DB2CBA bekannte Christoph Bruder aus Augsburg zu sein, dessen lustiger deutscher Webshop Funktechnik24 derzeit im Impressum der Webseite den Zusatz i.I. trägt, was traurigerweise wohl soviel wie in Insolvenz heißen soll:

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Amtsgericht Augsburg: Geschäftszeichen: 4 IN 705/06 vom 26.06.2007

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Christoph Bruder, Kohlergasse 10, 86152 Augsburg findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind 0,00 € Verteilungsmasse, zu
berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 49.782,53 €. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Augsburg -Insolvenzgericht-, Geschäftszeichen: 4 IN 705/06 niedergelegt.

Andree Wernicke,
Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter
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Wenn ein Geschäft in Insolvenz geht, dann steht dahinter menschliches Leid. Funktechnik24 i.I. macht Menschen, die viel Geld im voraus gezahlt haben und wegen der Insolvenz nichts mehr dafür bekommen, sicherlich traurig. Das ist bedauerlich, aber das soll kommt schon mal vor, dass jemand aus welchen Gründen auch immer in Insolvenz gehen muss.

Dass aber nun jemand wie Christoph Bruder aus Augsburg hingeht und diesen traurigen Menschen mit rechtlichen Schritten droht, nur weil die über ihr Leid öffentlich berichten, das findet meine Kuh wirklich ärgerlich. Mein Kuh kennt sich mit Rückkopplungen nicht so gut wie Christoph Bruder aus. Dafür kennt meine Kuh sich prima mit Bergecho aus.

Meine Kuh meint, DB2CBA wird sich bestimmt über ein Bergecho für Funktechnik24 i.I. freuen. Hier ist ein Auszug aus einer der typischen E-Mails, mit denen Christoph Bruder sich in den letzten Tagen bei seinen Mitmenschen in Deutschland beliebt gemacht hat:

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wie Sie sehen, bewegen Sie sich offenbar doch nicht auf so rechtlich einwandfreiem Boden wie Sie vielleicht selbst glauben. Dies beweist die Tatsache dass gegen Sie eine Unterlassungsaufforderung rechtswirksam erging, in einer Sache wo es um ähnliche Dinge geht, wie es bei Ihnen um meine Person und Firma geht.

Um einer weiteren Abmahnung und die selben rechtlichen Konsequenzen zu entgehen, fordere ich Sie hiermit im Guten auf, bis spätestens diese Woche Freitag, 27.07.2007 20 Uhr, sämtliche Threads und Einschriebe in Ihrem Forum betreffend meine Person und Firmen vollständig und unwideruflich zu entfernen

Sollten Sie dem bis dahin nicht nachkommen, werde ich umgehend ähnlich wirksame rechtliche Schritte gegen Sie unternehmen.

Im Übrigen behalte ich mir auch vor, Sie in vollstem Umfang für Ihr Handeln schadensersatzpflichtig zu machen. Es ist mehr als deutlich, dass Sie Schmähkritik, Lügen, Beleidung, Rufmord und sonstiger Diffamierung einen Boden geben und ermöglichen dies. Dennoch befinden Sie sich als Forenbetreiber in gewisser rechtlicher
Verantwortung.

Dies hat jedoch nichts mit Pressefreiheit, Journalistischer Tätigkeit oder Meinungsfreiheit zu tun, sondern ist laut meinen Anwälten in jedem Fall voll justitiabel.

Demnach wäre es stark in Ihrem Interesse meiner gut gemeinten Aufforderung, die ich nicht geben müsste – nach zu kommen und die Sache ein für alle Mal aus der Welt zu schaffen.

Ebenso fordere ich Sie auf, in Zukunft keinerlei Äußerungen über meine Person oder Firmen zu treffen, bzw. dafür keinen Nährboden mehr zu geben, sprich dies nicht zu unterstützen, wenn es andere tun, auf Ihren Seiten und im Internet wo sie beteiligt sind, z.B.Usenet.

Ich bin jedoch zu keinerlei Diskussion bereit.

Ebenso untersage ich Ihnen schon jetzt jedes weitere Wort über meine Person oder Firmen und fordere Sie zur Verschwiegenheit auch über diesen Vorgang auf.

Ich hoffe auf Ihre Vernunft.

Danke für Ihr Verständnis.

Christoph Bruder – Fa. Funktechnik24 u.a.
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Erfreulich ist, dass Christoph Bruder zu keinerlei Diskussionen bereit ist. So können sich kommunikative Menschen weltweit ganz verschwiegen über das Leid, dass sie durch die 49.782,53 Euro schwere Insolvenz von Christoph Bruder aus Augsburg erfahren haben, unterhalten und sich dabei fast ganz sicher sein, dass DB2CBA nicht ungefragt dumm dazwischenquaken oder gar obendrein noch mit Anwälten drohen wird.

Meine Kuh meint, dass Christoph Bruder ein wirklich sympatischer Mensch ist und sich für die kostenlose Reklame für Funktechnik24 i.I. durch dieses Bergecho sicher artig bedanken wird, anstatt sich zu zanken oder sinnlos mit deutschen Anwälten zu drohen.

 

Mafia-Anwalt Michael Nesselhauf droht Gerichtsreporter 14.05.2007

Filed under: Fassli Greve,Hamburg,Michael Nesselhauf,Osmani,Pressefreiheit — meierhof @ 9:44 am

Meine Kuh meint, das schönste an den Bergen sei das Echo. Auf dem platten Land hingegen, da fehlt das Echo der Berge und Schweigen herrscht im Land. Man braucht sich da nur Hamburg anzuschauen. Die Hamburger Reeperbahn ist für Prostitution, Zuhälterei und Drogenhandel weltberühmt. Wer die Reeperbahn beherrscht und dort die immensen Gewinne des Rotlichts abschöpfen kann, der beherrscht Hamburg. Damit die guten Geschäfte nicht durch Öffentlichkeit gestört werden, legen Mafia, Politik und Justiz in Hamburg großen Wert auf die Einhaltung des ungeschriebenen Gesetzes des Schweigens.

Wer da das Gesetz des Schweigens verletzt, der muss mit dem schlimmsten rechnen, sagt meine Kuh. So sei es möglich, dass der ehemalige Innensenator Ronald Schill, auch bekannt als Richter Gnadenlos, nicht nach Brasilien geflüchtet ist, weil da die willigen Mädels jünger sind und die Polizei keine Vorladungen durchsetzen kann. Naheliegender für die Flucht von Ronald Schill ist die Erklärung, dass er das Gesetz des Schweigens gebrochen hatte, indem er dem populären schwulen Hamburger Bürgermeister Ole von Beust damit gedroht hat, es öffentlich zu machen, dass er mit Roger Kusch eine Bettgeschichte zum Justizminister gemacht hat, und nun die Rache der Hamburger Mafia und ihrer Vasallen in Politik und Justiz fürchtet.

Wie das Gesetz des Schweigens funktioniert, weiß offensichtlich auch der ehrenwerte Mafia-Anwalt Michael Nesselhauf. Denn Michael Nesselhauf hat am letzten Freitag im Landgericht Hamburg den Gerichtsberichterstatter Rolf Schälike, der auf der Webseite www.buskeismus.de ständig aus der Hamburger Dunkelkammer und ihrem Vorsitzenden Richter Andreas Buske berichtet, vor Zeugen bedroht. Wie Rolf Schälike berichtet, hat der Mafia-Anwalt Michael Nesselhauf zu dem Gerichtsreporter gesagt:

„Wenn Sie darüber schreiben, dann sind Sie dran, dann nehme ich Sie mir das nächste mal richtig vor.“

Rolf Schälike sieht Grund zur Beunruhigung, denn Mafia-Anwalt Michael Nesselhauf ist beileibe kein Unbekannter. Bekannt geworden ist der Anwalt Michael Nesselhauf als der Anwalt, der den damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder bezüglich seiner Haarfarbe vor Gericht vertreten hat und dabei das Gericht davon überzeugt hat, über die Echtheit der Haarfarbe des Kanzlers zu urteilen, ohne die Haarfarbe tatsächlich bestimmen zu lassen. Aber SPD-Mitglied Michael Nesselhauf ist nicht nur Kanzleranwalt und Verfassungsrichter in Hamburg, sondern ein anderer Teil seiner werten Mandantschaft ist als Pate der Albaner-Mafia in der Hansestadt Hamburg gefürchtet. Über seine Mafia-Mandate schweigt Michael Nesselhauf jedoch lieber.

In dem Prozess, den Rolf Schälike vor dem Landgericht Hamburg beobachtet hat, hat Michael Nesselhauf einen Mafioso der Familie Osmani gegen den Spiegel vertreten. Der derzeit vermutlich in Kroatien abgetauchte Mafioso hat den Spiegel verklagt, weil der Spiegel fälschlicherweise behauptet haben soll, er sei ein Cousin von Fassli Greve. Der Name Osmani steht in Hamburg für Schutzgelderpressung, Glücksspiel, Zuhälterei und von der Politik gedeckte Wirtschaftskriminalität in großem Stil. Wer das aber öffentlich ausspricht und so das Gesetz des Schweigens bricht, der muss nicht nur damit rechnen, dass zur Warnung eine Katze an seine Tür genagelt wird..

Bemerkenswert ist, dass der Mafioso Osmani sich durch eine unterstellte Verwandschaft zu einem Herrn Greve in seiner Ehre gekränkt fühlte, denn der Name Greve hat in Hamburg dank des gerade zum Hamburger Ehrenbürger ernannten Helmut Greve eigentlich einen guten Klang. Der Name Fassli Greve klingt allerdings weniger gut, denn der hat 1997 zwölf Jahre Knast aufgebrummt bekommen, weil er in Hamburg einen Mann, der ihn beleidigt haben soll, durch Auftragskiller hinrichten ließ. Dumm, dass die Auftragskiller der sizilianischen Mafia sich im Angesicht des lebenslänglich drohenden Knasts Santa Fu nicht an das Gesetz des Schweigens gehalten haben.

Wenn nun Verfassungsrichter Michael Nesselhauf dem Gerichtsberichterstatter Rolf Schälike androht, er würde ihn sich vornehmen, wenn er über den öffentlichen Prozess berichtet und den Namen Fassli Greve nennt, dann hört sich das so an, als ob die Albaner-Mafia in Hamburg ihre Drohungen gegen Personen, die sich nicht an das Gesetz des Schweigens halten, nun durch Verfassungsrichter Michael Nesselhauf aussprechen lässt.

Mein Kuh meint, es sei doch klar, dass das Gesetz des Schweigens im Fall Fassli Greve wichtiger als irgendeine Pressfreiheit ist. Schließlich habe Fassli Greve sonst kaum noch eine Chance, in Hamburg in Zukunft mal Polizeipräsident oder Innensenator zu werden. Verfassungsrichter Michael Nesselhauf könnte dann sicherlich Vorsitzender des Zentralkomitees für Pressefreiheit werden und dort auf die EInhaltung des Gesetz des Schweigens achten.

 

Herzlichen Glückwunsch, Hubertus Albers! 18.03.2007

Meine Kuh sieht sich ab und zu mal gern deutsche Prolls an. Ganz herzlich möchte meine Kuh nun dem RTL-Star Atze Schröder dazu gratulieren, die Nennung seines echten Namens Hubertus Albers in Deutschland als Persönlicheitsrechtsverletzung verbieten zu lassen.

„Ey Atze,

Glückwunsch. Ich kann dich voll gut verstehen. Wenn ich Hubertus Albers heißen täte und als Proll in Emsdetten mit viel frischer Landluft aufgewachsen wäre, dann täte ich auch jeden verklagen, der mich Hubertus Albers nennen täte. Wenn ich dann noch so aussehen würde wie Du, dann nennte ich mich auch lieber wie die Marke Atze Schröder oder so ähnlich und täte nur mit Perücke öffentlich auftreten.

Atze, wie Du die Presse verklagst, wenn die deinen Namen nennt, das ist echt voll peinlich. Haste denn wenigstens auch ein paar gute Prozente von dein Anwalt sein Honorar gekriegt? Oder reicht et Dir, wenn nun in den Club Kiesinger lauter Leute kommen, die wissen wollen, ob Du auch ohne Perücke so ne dicke Lippe hast wie auf dem Foto hier?

Is aber auch egal, ich freu mich schon auf deine nächsten intimen Geständnisse, wo du dem Publikum bestimmt klarmachst, dass die Klagen nur Verarsche waren und Du selbst nicht geglaubt hast, dass deutsche Presserichter wirklich doof genug sein können dir in deinen schwachsinnigen Klagen Recht zu geben.

Hau rein!
Deine Kuh vom Meierhof“

Komisch, dass die Deutschen in der Wikipedia nach dem erneut eindeutigen Gerichtsurteil LG Berlin 27 O 72/07 gegen die Pressefreiheit in Deutschland immer noch darüber diskutieren, ob sie im Wikipedia-Artikel zu Atze Schröder dazu schreiben, dass er in Wirklichkeit Hubertus Albers heißt oder nicht. Regt sich da womöglich Widerstand gegen die weisen Entscheidungen der deutschen Rechtsprechung?